Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt die APTIS GmbH, Industriepark 4, 47546 Kalkar, Deutschland („APTIS“ oder „wir“) die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen gegenüber ihren Kunden.

1. Geltungsbereich

Verträge schließen wir ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Ergänzende, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen, es sei denn wir haben ihre Geltung schriftlich bestätigt.

2. Vertragsschluss

Der Abschluss von Verträgen erfolgt, wenn der Kunde unser Angebot annimmt. Soweit nicht anders bestimmt können Angebote mit einer Frist von drei Wochen ab Zugang durch den Kunden angenommen werden. Die verspätete Annahme des Angebots gilt gem. § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag des Kunden.

Vertragliche Vereinbarungen richten sich, unbeschadet etwaiger individueller Vereinbarungen, nach dem schriftlichen Angebot. Nebenabreden sind nicht getroffen, wobei es dem Kunden unbenommen ist, einen Gegenbeweis zu führen.

Im Angebot genannte Termine sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, als unverbindliche Orientierungshilfen zu verstehen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit Abschluss der im Angebot genannten jeweiligen Leistungsschritte fällig. Bei einer Vergütung nach dem Zeitaufwand tritt Fälligkeit ein, wenn wir dem Kunden eine Aufstellung der geleisteten Arbeitsstunden übersenden.

Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Mit Vertragsabschluss sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

Vom Kunden gewünschte Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht vom Angebot umfasst sind, werden nach dem Zeitaufwand mit einem Satz von X € pro Arbeitsstunde bei minutengenauer Abrechnung vergütet. Wir werden den Kunden vorab darauf hinweisen, wenn dieser Leistungen beauftragt, die zusätzlich zu vergüten sind.

Fahrt- und Reisekosten, einschließlich der erforderlichen Versicherungen, werden im üblichen Umfang berechnet. Für die Nutzung eines PKW eine Pauschale von 0,60 €/km vereinbart, wenn der tatsächliche nachgewiesene Aufwand nicht höher ist. Erfolgt eine Vergütung nach dem Zeitaufwand, sind Fahrt- und Wartezeiten abrechenbar.

Jede Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4. Erbringung von Leistungen 

Nachfolgend regeln wir die Bedingungen für die Erbringung einzelner Leistungen gegenüber dem Kunden. Wir sind berechtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

Entwicklung von Individualsoftware

Bei der individuellen Entwicklung Software gibt der Kunde die gewünschte fachliche Feinspezifikation vor Vertragsschluss in einem Pflichtenheft  an, es sei denn wir haben die Erstellung des Pflichtenhefts übernommen. Soweit wir das Pflichtenheft erstellen, hat der Kunde vor Vertragsschluss die Anforderungen an die Vertragssoftware in einem Lastenheft zu definieren. Der Vertrag unterliegt Werkvertragsrecht; eine Anwendung des § 650 BGB ist ausgeschlossen.

Haben wir das Pflichtenheft erstellt, wird der Kunde dieses insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der durch das Lastenheft vorgegebenen Anforderungen überprüfen und schriftlich abnehmen und die Umsetzungsphase freigeben. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Verweigert der Kunde wegen nicht unerheblicher Mängel die Abnahme des Pflichtenhefts, hat er uns dies unter Angabe der Mängel schriftlich mitzuteilen.

In der Umsetzungsphase entwickeln und realisieren wir die Vertragssoftware nach den Vorgaben des Pflichtenheftes. Die Erstellung der Vertragssoftware erfolgt nach dem jeweils aktuellen allgemein anerkannten Stand der Technik. Eine Dokumentation ist in deutscher Sprache und nur in dem Umfang geschuldet, wie ihn das Pflichtenheft bestimmt.

Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme der Software in Textform um Änderungen und Ergänzungen der Leistung bitten. In diesem Fall prüfen wir die Bitte und teilen dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ergebenden Kosten und voraussichtlichen Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines Vertragsangebots im Sinne von Ziff. 1 dieser AGB mit.

Die Installation, Implementierung und Parametrisierung der von uns erstellten Software liegt in der Verantwortung des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Übergabe der Vertragssoftware erfolgt auf einem üblichen Datenträger, sofern kein spezifisches anderes Format oder Onlineübermittlung vereinbart wurde.

Aktualisierungen der Software in Form von Updates oder Upgrades sind nicht geschuldet. Für die Softwarepflege kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.

Mängelgewährleistung besteht, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, nach den gesetzlichen Vorschriften. Auftretende Mängel (Fehler) hat der Kunde mit einer schriftlichen Fehlerbeschreibung in Textform zu melden. Auf Verlangen stellt der Kunde uns weitere Daten und Protokolle zur Verfügung, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.

Mängel werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:

  • Kritische Fehler: Die Nutzung der Software ist insgesamt nicht mehr möglich.
  • Erhebliche Fehler: Die Verwendbarkeit der Software ist erheblich beeinträchtigt.
  • Geringfügige Fehler: Die Nutzbarkeit oder Bedienung der Software ist nur geringfügig beeinträchtigt (z.B. Übersetzungsfehler, Grafikfehler ohne Auswirkung auf die Nutzbarkeit der Software).

Die Zuordnung der einzelnen Mängel zu einer Kategorie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen. Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, erfolgt die Zuordnung nach unserem billigen Ermessen.

Die Reaktionszeit für kritische Fehler beträgt in der Regel X Stunden während der Geschäftszeiten, für erhebliche Fehler in der Regel X Stunden und für leichte Fehler in der Regel X Tage. Die Reaktionszeit ist die Zeit zwischen der Meldung des Fehlers einschließlich Fehlerbeschreibung durch den Kunden und der ersten Bearbeitung des Fehlers durch uns.

Welche Fehler in welcher Reihenfolge bearbeitet werden, steht in unserem Ermessen. Wir bemühen uns, kritische und erhebliche Fehler zeitnah zu beheben und sind berechtigt, einen Workaround anzubieten, wenn eine Behebung nicht unmittelbar möglich ist.

Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch Fehlbedienung oder unsachgemäße Handhabung seitens des Kunden, durch den Einfluss Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sie kann im Einzelfall gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

Support

Supportleistungen erbringen wir als Anlaufstelle für Endnutzer bei technischen Fragestellungen (First-Level-Support/User Help Desk).

Erreichbarkeiten des Supports und Reaktionszeiten werden im Angebot festgelegt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt ein Support nicht an gesetzlichen Feiertagen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen).

Supportanfragen können nur über die im Angebot festgelegten Wege und zu den angegebenen Zeiten gestellt werden. Voraussetzung für die Beantwortung von Anfragen ist, dass die Erreichbarkeit des Anfragenden (z.B. E-Mail-Adresse) mitgeteilt wird oder sonst bekannt ist. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Im Falle missbräuchlicher Supportanfragen ist eine Reaktion nicht geschuldet. Im Falle eines Missbrauchs werden wir den Kunden über die entsprechenden Anfragen und die Nichtbeantwortung informieren.

Beratung

Beratungsleistungen werden nach den Anweisungen des Kunden sowie in Abstimmung mit diesem erbracht. Bei der Wahl des Leistungsortes und der Leistungszeit sind wir grundsätzlich frei.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die Durchführung des Vertrags durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er hat uns insbesondere die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und sonstige Mittel zur Verfügung stellen.

Zu Beginn benennt der Kunde einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter. Diese sind in allen der Vertragsdurchführung betreffenden Angelegenheiten für die Kommunikation mit uns zuständig. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur ungenügend nach und können wir aus diesem Grunde unsere Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb eines vertraglich vereinbarten Zeitraums abschließen, verlängert sich vereinbarte Zeitraum in angemessenem Umfang.

6. Rechteeinräumung

Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist und stellt uns von Ersatzansprüchen Dritter frei.

Für die Leistungserbringung erforderliche Lizenzen sind im Zweifel durch den Kunden zu erwerben.

Dem Kunden übertragen wir, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ein einfaches Nutzungsrecht an von uns übergebenen Arbeitsergebnissen, einschließlich von uns erstellter Unterlagen und Software. Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen, Zwischenschritten und Entwürfen verbleiben bei uns. Der Kunde ist nicht berechtigt, vorhandene Urhebervermerke zu entfernen.

Nach Beendigung des Vertrags sind wir berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu veröffentlichen (z.B. auf unserer Webseite, in Präsentationen oder in der Werbung). In diesem Zusammenhang dürfen wir insbesondere die für den Kunden erbrachte Leistung darstellen und auf die Geschäftsbeziehung hinweisen. Der Kunde räumt uns die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Der Kunde kann die Veröffentlichung untersagen, wenn sein berechtigtes Interesse im Einzelfall überwiegt.

7. Haftungsbeschränkung

Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für unsere Organe und Erfüllungsgehilfen einschließlich von uns eingesetzter Unterauftragnehmer.

8. Vertraulichkeit

Kunde und wir sind verpflichtet, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung über alle ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertraulichen technischen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten des jeweils anderen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und derartige Informationen auch nicht selbst unmittelbar oder mittelbar zu verwerten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Von der vorgenannten Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

  • die dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  • die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen;

Die Veröffentlichung des Kunden und der Geschäftsbeziehung sowie die Darstellung der erbrachten Leistungen (Ziff. 6 der AGB) ist ungeachtet der Verpflichtung zur Vertraulichkeit zulässig.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform der Schriftform. 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf (Deutschland). Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.