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Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung Pflicht ist. Arbeitgeber aus allen Ländern der europäischen Union müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch aufzeichnen. Das dient vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer, bspw. um Überstunden zu vermeiden. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz hat ein Arbeitnehmer jedoch Auskunftsrechte. Mit dem Multi Time Tracker können alle Zeiten präzise erfasst werden, um sie sicher zu buchen.